Iranische Staatsbürger: So gründen Sie eine GmbH in Österreich

Vorwort

Selbstständigkeit ist bei vielen Iranerinnen und Iranern sehr beliebt. Viele bringen wertvolle berufliche Erfahrungen, Fachkenntnisse und Geschäftsideen mit und möchten diese in Österreich nutzen, um sich eine eigene berufliche Zukunft aufzubauen.

Auf unserer Seite informieren wir Sie nach und nach über verschiedene Möglichkeiten, in Österreich ein Unternehmen zu gründen. Dabei erklären wir unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen, mögliche Unternehmensformen, notwendige Aufenthaltstitel, Gewerbeanmeldung, Finanzierungsfragen und wichtige erste Schritte.

Unser Ziel ist es, Ihnen einen verständlichen Überblick zu geben und Sie bei der Planung Ihres Weges in die Selbstständigkeit zu unterstützen.

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GmbH in Österreich gründen als iranischer Staatsbürger: Voraussetzungen und Aufenthalt

Für iranische Staatsbürger ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, in Österreich grundsätzlich möglich. Ein österreichischer Pass ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Wer jedoch nicht nur Gesellschafter sein, sondern selbst in Österreich leben und das Unternehmen aktiv führen möchte, benötigt in der Regel einen passenden Aufenthaltstitel. Für eine langfristige selbstständige Tätigkeit kann insbesondere die Rot-Weiß-Rot-Karte für selbstständige Schlüsselkräfte infrage kommen.

Wirtschaftlicher Nutzen für Österreich

Eine wichtige Voraussetzung für diesen Aufenthaltstitel ist, dass die geplante Tätigkeit einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen für Österreich bringt. Die Behörde prüft daher nicht nur die Geschäftsidee, sondern auch deren voraussichtliche Auswirkungen auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und regionale Entwicklung.

Ein solcher Nutzen kann beispielsweise vorliegen, wenn das Unternehmen:

  • bedeutendes Investitionskapital nach Österreich bringt;
  • neue Arbeitsplätze schafft oder bestehende Arbeitsplätze sichert;
  • neues Fachwissen oder moderne Technologien nach Österreich bringt;
  • für eine bestimmte Region wirtschaftlich besonders wichtig ist.

Eine Investition von mindestens 100.000 Euro kann dabei ein wichtiger Nachweis sein. Sie ist jedoch nicht automatisch die einzige Voraussetzung. Auch die Schaffung von Arbeitsplätzen, ein überzeugender Businessplan oder ein besonderer Technologietransfer können eine wichtige Rolle spielen.

Unterschied zwischen Firmengründung und Aufenthaltsrecht

Die Gründung einer GmbH und das Recht, in Österreich zu wohnen und selbstständig zu arbeiten, sind zwei verschiedene Angelegenheiten.

Eine iranische Person kann grundsätzlich an einer österreichischen GmbH beteiligt sein oder eine solche Gesellschaft gründen. Daraus entsteht jedoch nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht. Ebenso berechtigt die Eintragung einer Gesellschaft nicht automatisch dazu, in Österreich dauerhaft zu arbeiten oder die tägliche Geschäftsführung auszuüben.

Daher müssen sowohl die gesellschaftsrechtlichen als auch die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte

Der Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte für selbstständige Schlüsselkräfte wird normalerweise persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunfts- oder Wohnsitzstaat gestellt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Antrag auch in Österreich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde eingereicht werden. Ob dies möglich ist, hängt unter anderem vom derzeitigen Aufenthaltsstatus und vom rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich ab.

Es ist empfehlenswert, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Beginn der Tätigkeit einzureichen. Die Bearbeitung kann einige Wochen oder länger dauern, insbesondere wenn Unterlagen fehlen oder zusätzliche Prüfungen notwendig sind.

Typische Unterlagen

Für den Antrag werden je nach persönlicher Situation und Geschäftsmodell häufig folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Reisepass;
  • aktuelles biometrisches Passfoto;
  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels;
  • ausführlicher Businessplan;
  • Beschreibung der Geschäftsidee und der geplanten Tätigkeit;
  • Angaben zur Finanzierung;
  • Nachweis über die Herkunft des investierten Kapitals;
  • Gesellschaftsvertrag oder Entwurf des Gesellschaftsvertrags;
  • Unterlagen über die geplante GmbH;
  • Nachweise über Ausbildung und Berufserfahrung;
  • Nachweise über den wirtschaftlichen Nutzen für Österreich;
  • Melde- oder Wohnsitznachweis;
  • Krankenversicherung;
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel;
  • gegebenenfalls Strafregisterbescheinigung und weitere beglaubigte Dokumente.

Iranische Dokumente müssen in vielen Fällen ins Deutsche übersetzt werden. Je nach Dokument können außerdem eine Beglaubigung, Apostille oder eine andere Form der Bestätigung erforderlich sein. Die genauen Anforderungen sollten vorab bei der zuständigen österreichischen Behörde oder Vertretungsbehörde erfragt werden.

Kosten und Gültigkeit

Für den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte fallen behördliche Gebühren an. Zusätzlich können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Rechtsberatung, die Gründung der GmbH, die Eintragung im Firmenbuch sowie steuerliche und buchhalterische Beratung entstehen.

Die Karte wird in der Regel befristet ausgestellt und kann verlängert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind und die selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Wichtige Hinweise

Die Erteilung der Rot-Weiß-Rot-Karte ist nicht automatisch garantiert. Eine GmbH-Gründung allein reicht normalerweise nicht aus. Entscheidend sind unter anderem:

  • ein realistischer und gut ausgearbeiteter Businessplan;
  • ausreichende Finanzierung;
  • ein nachvollziehbarer wirtschaftlicher Nutzen für Österreich;
  • eine klare persönliche Rolle im Unternehmen;
  • die Erfüllung aller allgemeinen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel.

Vor der Gründung und vor größeren finanziellen Investitionen sollten sich Interessierte bei der Wirtschaftskammer Österreich, der zuständigen Aufenthaltsbehörde und gegebenenfalls bei einer spezialisierten Rechtsberatung informieren.

Zusammenfassung

Iranische Staatsbürger können grundsätzlich eine GmbH in Österreich gründen. Für die persönliche selbstständige Tätigkeit und den Aufenthalt in Österreich ist jedoch meist ein passender Aufenthaltstitel erforderlich.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte für selbstständige Schlüsselkräfte kann eine Möglichkeit sein, wenn die geplante Tätigkeit einen nachweisbaren wirtschaftlichen Nutzen für Österreich hat. Ein überzeugender Businessplan, ausreichende Finanzierung und vollständige persönliche sowie geschäftliche Unterlagen sind dabei besonders wichtig.

Quellen:

Iranische Staatsbürger: So gründen Sie eine GmbH in Österreich