Ablauf der Europawahl in Österreich
Die Europawahl findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt. Alle Wahlberechtigten müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme auch per Briefwahl, sowohl im Inland als auch im Ausland, abgeben.
Es ist wichtig, die entsprechenden Fristen für die Beantragung der Wahlkarten zu beachten.
Europawahl 2024: Beantragung einer Wahlkarte
Sie können eine Wahlkarte beantragen, wenn Sie am Wahltag, dem 9. Juni 2024, Ihre Stimme voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal abgeben können.
Mit einer Wahlkarte können Sie
- in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich wählen oder
- per Briefwahl im Inland oder Ausland Ihre Stimme abgeben.
Sie können die Wahlkarte persönlich, schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Wahlkarte persönlich oder schriftlich beantragen, beachten Sie bitte die
Bei einem persönlichen Antrag müssen Sie ein Identitätsdokument mitnehmen, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
Tipp: Wenn Sie Ihre Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können Sie auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.
Bei einem schriftlichen Antrag sind folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt notwendig: Erforderliche Unterlagen
Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird (zum Beispiel, weil Sie nicht in Wien sein werden oder aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal kommen können).
Vor- und Familienname
Geburtsdatum und Geburtsort
Nachweis der Identität:
Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder
Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer oder
Qualifizierte elektronische Signatur (zum Beispiel ID Austria)
Wohnadresse (Hauptwohnsitz)
Zustelladresse, wenn die Wahlkarte nicht an die Wohnadresse geschickt werden soll (zum Beispiel die Arbeitsadresse). Wenn Sie keine Zustelladresse angeben, wird die Wahlkarte an Ihre Wohnadresse geschickt.
Wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind und zum Ausfüllen der Wahlkarte und des Stimmzettels eine entsprechende Wahlkarten- und Stimmzettelschablone benötigen, geben Sie dies bitte im Antrag an.
Mehr auf: stadtwien.at
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