COVID-19 Verkehrsbeschränkung statt Absonderung
Neue Regelungen ab 1. August 2022
Seit 1. August müssen positiv getestete Personen nicht mehr in Quarantäne und können, sofern sie sich nicht krank fühlen, weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Für diese Personen gelten laut Verordnung des Bundes sogenannte Verkehrsbeschränkungen und eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht. Für besonders sensible Bereiche gibt es Betretungsverbote.
- Für Personen mit positivem Antigen- oder PCR-Testergebnis gilt eine 10-tägige Verkehrsbeschränkung. Nach 5 Tagen kann man sich wie bisher mit negativem Testergebnis oder einem CT-Wert über 30 freitesten.
- Absonderungsbescheide, die über den 31. Juli hinaus gelten, werden mit 1. August automatisch in eine Verkehrsbeschränkung geändert.
- Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben ist das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Positiv getestete Personen müssen die FFP2-Maske außerhalb des eigenen Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. Wenn im Freien kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann oder haushaltsfremde Personen zu Besuch kommen, muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden.
- Zum Schutz besonders sensibler Bereiche gilt für positiv getestete Personen ein Betretungsverbot in Gesundheitseinrichtungen, Senior*innen- und Behindertenwohneinrichtungen, Kindergärten oder Volksschulen.
- Für positiv getestete Personen mit Symptomen wird die telefonische Krankmeldung wieder eingeführt. Positiv getestete Personen, die sich nicht krank fühlen oder keine Symptome haben, dürfen mit FFP2-Maske arbeiten.
Ausnahme: Positiv getestete Mitarbeiter*innen der Stadt dürfen auch symptomfrei nicht in Wiener Spitälern, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und städtischen Schulen oder im Kundenkontakt arbeiten. - Zum Schutz der Risikogruppen ist eine Freistellung von der Arbeit für diese Personen wieder möglich.
COVID-19 Verkehrsbeschränkung statt Absonderung
Maskenpflicht
- in Apotheken
- im Gesundheitsbereich
- in öffentlichen Verkehrsmitteln (Massenbeförderung) und den dazugehörigen Stationen
Gastronomie
- Keine Einschränkungen. Ausnahme: Positivgetestete müssen durchgängig eine FFP2-Maske tragen.
- Handel und körpernahe Dienstleistungen
- FFP2-Maskenpflicht nur noch in Apotheken und im Gesundheitsbereich. Ausnahme: Positivgetestete müssen überall eine FFP2-Maske tragen.
Spitäler und Pflegeheime
- Für Besucher*innen gilt weiterhin die PCR-Testpflicht sowie eine FFP2-Maskenpflicht.
- Nur noch 3 Besucher*innen sind pro Tag pro Patient*in in Spitälern erlaubt.
- In Pflegeheimen gibt es weiterhin keine Besucher*innen-Beschränkung.
- Positiv getestete dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
Grüner Pass
Die Gültigkeit des Grünen Passes bleibt bei 365 Tagen nach der vollständigen Grundimmunisierung (3. Impfung).
Tests
Seit 1. April sind nur noch 5 PCR- und 5 Antigen-Tests pro Person kostenlos. Eine Neuerung ist die Verkehrsbeschränkung statt Absonderung bei COVID-19 Verdachtsfällen. Freitestungen sind weiterhin ohne Limitierung möglich. In Wien dürfen PCR-Testergebnisse nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Tests gelten 24 Stunden.
Die wichtigsten Infos zur neuen Teststrategie
COVID-19 Verkehrsbeschränkung statt Absonderung
Informationen zu den Bundesregeln finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.
Quelle: Wien.at