Gratis Impfung gegen Humane Papillomaviren-HPV
Zum Schutz vor HPV-Infektionen steht eine gut verträgliche Impfung zur Verfügung. Sie senkt das Risiko für Genitalwarzen und Gebärmutterhalskrebs um bis zu 90 Prozent. Die Impfung senkt auch deutlich das Risiko für Krebs an Rachen, Kehlkopf, Scheide, Anus und Penis.
Allgemeine Informationen
Humane Papillomaviren (HPV) verursachen Krebsvorstufen (prämaligne Veränderungen) und Krebserkrankungen des Gebärmutterhalses (Zervixkarzinom), der Vagina, des Anus, des Penis, des Rachen und Kehlkopf.
Die Impfung gegen HPV ist vorbeugend wirksam. Vor den ersten sexuellen Aktivitäten erzielt sie den größtmöglichen persönlichen Nutzen. Zusätzlich können aber auch bereits sexuell aktive Personen von der Impfung profitieren.
Die Impfung wird daher Mädchen und Buben bzw. Frauen und Männern bis zum 30. Geburtstag allgemein empfohlen, danach optional.
Kostenfreies Impfprogramm und Kinderimpfung
Die Impfung gegen Humane Papillomaviren steht im kostenfreien Impfprogramm des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherung zur Verfügung.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 9. bis zum 30. Geburtstag ist die HPV-Impfung mit 01. Juli 2024 kostenlos. Mit einem befristeten Angebot vom 01. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025 soll es nun auch Personen vom 21. bis zum 30. Geburtstag ermöglicht werden, die HPV-Impfung gratis nachzuholen. Die notwendigen formalen Beschlüsse zu dieser HPV-Nachholimpfaktion wurden am 07. Juni 2024 in der Bundes-Zielsteuerungskommission gefasst.
Dabei sind zwei Impfungen empfohlen. Die 2. Dosis sollte nach mindestens 6 Monaten bis maximal 12 Monaten verabreicht werden. Im Alter vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr handelt es sich bei Anwendung des 2-Dosen-Schemas um eine off-label-Anwendung, die laut Impfplan Österreich empfohlen wird.
Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr wird die HPV-Impfung in einem 3-Dosen-Schema empfohlen.
Die HPV-Impfung erfolgt in Abhängigkeit von der Organisation im jeweiligen Bundesland im Rahmen von Schulimpfungen (vorzugsweise in der 4. Schulstufe), an öffentlichen Impfstellen der Bundesländer (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Bezirksämter) und bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Sie wurde außerdem in das Impfprogramm des Bundesheeres aufgenommen. Die kostenfreien Nachholimpfungen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich organisiert.
Mehr auf: www.sozialministerium.at
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