IGGÖ muss Islamlehrerin Schadenersatz zahlen

IGGÖ zwang Islamlehrerin zu Kopftuch und muss Schadenersatz zahlen

Nach einer erstinstanzlichen Entscheidung hätte die Glaubensgemeinschaft eine Ex-Islamlehrerin diskriminiert. Der Wiener FPÖ-Chef Nepp fordert nun eine Auflösung der IGGÖ

Weil sie ihr Kopftuch ablegte, wurde die ehemalige Religionslehrerin Zeliha Ç. von ihrem einstigen Arbeitgeber – der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) – unter Druck gesetzt und ihr Anliegen einer Festanstellung bei der Stadt Wien verwehrt. Diesem Vorwurf hat das Arbeits- und Sozialgericht Wien nun in einem erstinstanzlichen Urteil recht gegeben.

Die IGGÖ wurde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 15.000 Euro verurteilt, weil sie gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen habe. Die Glaubensgemeinschaft will in Berufung gehen, wie ihr Anwalt Michael Wirrer auf STANDARD-Anfrage bestätigt. Ç., die vom Rechtsanwalt Guilherme Spiegelberg vertreten wird, wollte in der Sache keine Stellungnahme abgeben.

Festes Anstellungsverhältnis verweigert?

Mehr auf: derstandard.at