Deutschkursförderung für Einzelpersonen

Deutschkenntnisse sind ein zentraler Schlüssel zur Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) ist ein zentraler Partner des Bundes sowie zahlreicher Verantwortungsträger im Bereich Integration und Migration in Österreich.

Dieser übernimmt die operative Abwicklung und die Vergabe von Fördermitteln durch Projektförderungen und auch Individualförderungen mit dem Ziel, die sprachliche Integration vorrangig von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie von Vertriebenen nach § 62 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) zu fördern.

Seit 01.01.2020 stellt der ÖIF gem. § 4 IntG Deutschkurse für die Zielgruppe der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum Niveau B1 zur Verfügung.

Im Rahmen dieser Kurse wird Werte- und Orientierungswissen vertiefend behandelt. Seit 2021 ist der ÖIF zentraler Ansprechpartner für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in Österreich.

Es stehen Deutschkurse zur Alphabetisierung und den Sprachniveaus A1 bis max. C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS), unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten für die Zielgruppe zur Verfügung. Der ÖIF fördert Deutschkurse auch für aus der Ukraine vertriebene Personen gemäß § 62 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005).

Auch Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit können eine Förderung für einen Deutschkurs erhalten. Nach Maßgabe vorhandener Ressourcen kann der ÖIF diesbezügliche Förderungen entsprechend den Förderrichtlinien vergeben.

Die Individualförderung für Deutschkurse des ÖIF soll insbesondere eine Möglichkeit der Förderung des Spracherwerbs für die oben genannte Zielgruppe bieten, wo eine Förderung im Rahmen des „Startpaket Deutsch & Integration“ nicht möglich ist.

Konkrete Informationen über etwaige Fördermöglichkeiten finden Sie in der Förderrichtlinie Individualförderung im Downloadbereich:

www.integrationsfonds.at

Beratungstermine

Der Deutschkurs, für den eine Förderung im Rahmen der Individualförderung beantragt wird, muss von einem vom ÖIF gem. § 16b IntG zertifizierten Kursinstitut oder an einer österreichischen Fachhochschule bzw. Universität sowie nachgelagerte Tochtergesellschaften durchgeführt werden, mit dem der ÖIF eine Direktverrechnungsvereinbarung abgeschlossen hat. Folgend finden Sie eine Liste der Partnerinstitute in Ihrem Bundesland.

Die Auflistung in alphabetischer Reihenfolge ist nicht abschließend zu verstehen und wird laufend ergänzt.

Es steht Ihnen natürlich frei, auch bei einem anderen Institut einen Deutschkurs zu besuchen, in diesem Fall müsste aber das Kursinstitut vorab mit dem ÖIF eine Direktverrechnungsvereinbarung schließen, andernfalls ist eine Förderung durch den ÖIF nicht möglich.

Bitte beachten Sie die aktuelle Förderrichtlinie. Diese finden Sie im Downloadbereich:

Österreichischer Integrationsfonds
Förderrichtlinie, Individualförderung Deutschkurse: Version 12 vom 21.06.2022 PDF

Deutschkursförderung für Einzelpersonen

Mehr auf: www.integrationsfonds.at

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