Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Staatenlose

Als staatenlos gilt, wer nach dem Recht keines Staates eine Staatsangehörigkeit besitzt. Das bedeutet, kein Staat betrachtet die Person als seinen Staatsbürgerin.

Es gibt viele Gründe für Staatenlosigkeit:

  • Bei einer Krise in einer Region oder auf der Flucht gehen wichtige Dokumente verloren.
  • Menschen verlieren ihre Staatsangehörigkeit, weil sie im Geburtsland diskriminiert werden.
  • Gesetzgebungen von verschiedenen Staaten widersprechen einander.
  • Geburt eines Kindes staatenloser Eltern in Österreich

Staatenlosigkeit bedeutet für betroffene Menschen große Nachteile im Alltag. Für betroffene Menschen ist es schwer, Grundrechte einzufordern.

Auch in Österreich sind Menschen von Staatenlosigkeit betroffen. Wie viele Menschen genau betroffen sind, kann nur geschätzt werden. Die Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen (UNHCR), hat eine Analyse über Staatenlosigkeit in Österreich veröffentlicht:

Allgemein gelten für staatenlose Personen die gleichen Bedingungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft wie für Personen mit einer nicht-österreichischen Staatsangehörigkeit.

Mehr Informationen: Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn Sie in Österreich geboren wurden und von Geburt an staatenlos sind, gibt es für Sie einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft. Der erleichterte Zugang ist im österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz verankert.

Der erleichterte Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft bedeutet zum Beispiel, dass es keine Überprüfung gibt, ob Ihr Lebensunterhalt gesichert ist

Diesen erleichterten Zugang haben Sie aber nur in den 3 Jahren nach Ihrem 18. Geburtstag.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfüllen.

Welche Unterlagen Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation tatsächlich bringen müssen, erfahren Sie beim Erstinformationsgespräch.

Für alle Unterlagen gilt:

Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Diese Übersetzung muss von einemeiner gerichtlich beeideten Dolmetscherin bestätigt sein.

Internationale Dokumente müssen nicht übersetzt werden.

Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.

Nachzureichende Unterlagen senden Sie bitte nur per Post oder per E-Mail an die zuständige Stelle.

Kosten und Zahlung

Österreichische Staatsbürgerschaft – Kosten

Quelle; Stadtservice Wien