Der österreichische Nationalfeiertag in Wien

In der wunderschönen Stadt Wien veranstaltet das Österreichische Bundesheer jedes Jahr das Sicherheitsfest. Dieses Fest bietet eine Fülle von Aktivitäten und Attraktionen, die sowohl für Einheimische als auch für Besucher interessant sind.

Die Angelobung ist ein wichtiger Bestandteil des Festes, bei dem neue Rekruten ihren Eid auf das Bundesheer ablegen. Dies ist ein bedeutender Moment, der die Bedeutung von Verpflichtung und Dienst an der Nation unterstreicht.

Die Leistungsschau bietet Einblicke in die vielfältigen Aufgaben und Fähigkeiten des Bundesheeres. Sie ist eine Gelegenheit, mehr über die verschiedenen Einheiten, ihre Ausrüstung und ihre Missionen zu erfahren.

Bei der Hubschrauber-Besichtigung haben die Besucher die Möglichkeit, die beeindruckenden Luftfahrzeuge des Bundesheeres aus nächster Nähe zu betrachten. Dies ist eine spannende Erfahrung, besonders für Luftfahrt- und Technikbegeisterte.

Die Live-Konzerte runden das Fest ab. Verschiedene Bands und Musiker sorgen für gute Stimmung und Unterhaltung.

Dieses Event findet am Wiener Heldenplatz statt, einem historischen und symbolischen Ort, der den perfekten Hintergrund für dieses Fest bildet. Es ist nicht nur eine Gelegenheit zur Feier, sondern auch eine Zeit zum Nachdenken über die Rolle des Bundesheeres in der Gesellschaft und seine Verpflichtung zur Sicherheit und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger.

Der österreichische Nationalfeiertag

Der österreichische Nationalfeiertag wird seit dem Jahr 1965 jährlich am 26. Oktober begangen, dem Tag, an dem 1955 das Gesetz zur Österreichischen Neutralität beschlossen wurde. Dieser Gedenktag löste den früheren Tag der Fahne als Nationalfeiertag ab.

Im Jahr 1967 wurde er den übrigen gesetzlichen Feiertagen in Österreich gleichgestellt und ist seither arbeitsfrei.

Vor 1955

Der erste Nationalfeiertag in der Geschichte der Republik Österreich wurde am 12. November 1919 begangen, dem ersten Jahrestag der Ausrufung der Ersten Republik nach dem Ersten Weltkrieg.

Während der Einparteiendiktatur des Ständestaates war ab 1934 der 1. Mai als „Gedenktag an die Proklamation der Verfassung 1934“ (Maiverfassung) zum „allgemeinen Ruhe- und Festtag“ erklärt.

Bei diesem Datum blieb es auch während der Zeit des Nationalsozialismus von 1938 bis 1945, da die Nationalsozialisten den aus der Arbeiterbewegung stammenden 1. Mai als Kampftag („Tag der Arbeit“) zum „Tag der nationalen Arbeit“ uminterpretiert und vereinnahmt hatten.

Im Nationalsozialismus galt dieser Tag als Staatsfeiertag. Diese Bezeichnung ist für den 1. Mai bis heute aufrecht. Aufgrund der Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten des Staatsfeiertags mit dem Nationalfeiertag – nämlich: von Regierungsseite festgelegt, Anlass mit Symbolcharakter, mehr oder weniger historischen Datums, das gesamte Staatsvolk betreffend, arbeitsfrei, Motiv des Nationalfeiertags geht von der Unterzeichnung des Staatsvertrages aus, Ähnlichkeiten von Staat(svolk) und Nation – wird im Alltag gelegentlich der heutige Nationalfeiertag fälschlicherweise als „Staatsfeiertag“ bezeichnet.

Zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 und dem Ende der Besatzungszeit im Jahr 1955 gab es in Österreich keinen Nationalfeiertag.

1955 bis 1964: „Tag der Fahne“

Am 15. Mai 1955 war der Staatsvertrag unterzeichnet worden, der Österreichs staatliche Souveränität wiederherstellte.

Dieser Vertrag musste von allen Signatarsaaten (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und Vereinigte Staaten) ratifiziert werden, die letzte Ratifizierungsurkunde wurde von Frankreich am 27. Juli 1955 im sowjetischen Außenministerium in Moskau, dem Aufbewahrungsort des Originals des Österreichischen Staatsvertrages, hinterlegt.

Damit begann die vertraglich vereinbarte Frist von 90 Tagen, in der die Besatzungstruppen Österreich zu verlassen hatten.

Der 25. Oktober 1955 war der letzte Tag dieser 90-Tage-Frist. Offiziell übergaben die Briten an diesem Tag die letzte besetzte Kaserne Klagenfurt-Lendorf an Österreich. Inoffiziell allerdings wurden noch am 29. Oktober zirka 20 britische Soldaten mit ihrem Offizier, Oberst E. T. Roberts, mit Geschenken der Bevölkerung aus Kärnten verabschiedet.

Der letzte sowjetische Soldat hatte Österreich nachweislich schon am 19. September um 20 Uhr verlassen. Bis heute hält sich aber die Legende vom letzten russischen Besatzungssoldaten, der Österreich am 25. Oktober verlassen haben soll.

Der 26. Oktober 1955 war somit der erste Tag, an dem laut Zusicherung im Staatsvertrag keine fremden Truppen mehr auf österreichischem Hoheitsgebiet stehen durften. An diesem Tag beschloss der österreichische Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes rückwirkend ab null Uhr die immerwährende Neutralität.

Die Initiative dazu, die Wiedererlangung der Souveränität Österreichs fortan, vorerst in den Schulen, feierlich zu begehen, kam vom Bundesminister für Unterricht, Heinrich Drimmel (ÖVP). In einem Erlass vom 1. Oktober 1955 forderte er die Lehrerschaft dazu auf, den Schülern die Bedeutung des 25. Oktober, des Tages des endgültigen Abzugs der Alliierten gemäß der vorgesehenen 90-Tage-Frist, als Unabhängigkeitstag zu vermitteln und ordnete für diesen Tag eine feierliche Hissung der Nationalflagge an.

Am 11. September 1956 beschloss der Ministerrat auf Antrag von Unterrichtsminister Drimmel, den „Tag der österreichischen Fahne“ alljährlich am 26. Oktober zu begehen. Diese Verschiebung um einen Tag kam deshalb zustande, da es der Bundesregierung wichtiger war, die Neutralitätserklärung am 26. Oktober zu betonen als den Abzug der letzten Besatzungssoldaten am Tag zuvor.

Seit 1965: „Nationalfeiertag“

1965 wurde in Parlament und Bundesregierung beraten, welcher Tag als „Nationalfeiertag“ begangen werden sollte. Zur Auswahl standen:

  • der 12. November (Ausrufung der Ersten Republik im Jahr 1918)
  • der 27. April (gemeinsame Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs durch die Vorstände der (wieder)entstandenen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ in Berufung auf die Moskauer Deklaration und Bildung einer provisorischen Staatsregierung im Jahr 1945)
  • der 15. Mai (Unterzeichnung des Staatsvertrags im Jahr 1955)
  • der 26. Oktober (Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes über die österreichische Neutralität)

Der österreichische Nationalfeiertag

Die meiste Zustimmung fand die Variante 26. Oktober, und so beschloss sie der Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig mit einem Bundesgesetz, das tags darauf in Kraft trat. Seit dem Jahr 1967 gilt an diesem Tag auch die Feiertagsruhe. Das Nationalfeiertagsgesetz ist eine der wenigen Normen im österreichischen Rechtsbestand, die über eine Präambel verfügen. Dort heißt es:

„Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen:

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